Mischna
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הַבְּצָלִים הַסָּרִיסִים, וּפוֹל הַמִּצְרִי, שֶׁמָּנַע מֵהֶם מַיִם שְׁלֹשִׁים יוֹם לִפְנֵי רֹאשׁ הַשָּׁנָה, מִתְעַשְּׂרִין לְשֶׁעָבַר, וּמֻתָּרִים בַּשְּׁבִיעִית, וְאִם לָאו, אֲסוּרִים בַּשְּׁבִיעִית, וּמִתְעַשְּׂרִין לְשָׁנָה הַבָּאָה. וְשֶׁל בַּעַל שֶׁמָּנַע מֵהֶם מַיִם שְׁתֵּי עוֹנוֹת, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, שָׁלֹשׁ:

Wenn man vor Rosch Haschana dreißig Tage lang Wasser aus kernlosen Zwiebeln und ägyptischen Bohnen zurückhält, werden sie gemäß dem Vorjahr mit dem Zehnten versehen und sind im Sabbatjahr zulässig. Wenn nicht, sind sie im Sabbatjahr verboten und werden gemäß dem folgenden Jahr mit dem Zehnten versehen. [Dasselbe gilt für kernlose Zwiebeln und ägyptische Bohnen, die auf einem nicht bewässerten Feld gepflanzt wurden], wenn man zwei Bewässerungszyklen Wasser von diesen Pflanzungen vorenthält, sind dies die Worte von Rabbi Meir. Die Weisen sagen: [Dies gilt nur für] drei [Zyklen].

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